Kurz-Check Elektrothermografie


Mit Erscheinen und Inkrafttreten der DIN 54191 im März 2009 wurde erstmalig und verbindlich geregelt welche Mindestanforderungen an das Prüfpersonal und die eingesetzteMesstechnik bei der thermografischen Prüfung von elektrischen Schalt- und Verteilanlagen zu stellen sind.
Zu unserem Erstaunen sind viele Elektrofachkräfte, Anlagenbetreiber und vor allem Anlagenverantwortliche über diesen Umstand nicht informiert.
Besonders trifft dies Firmen welche die thermografische Überprüfung bisher mit einem eigenem System oder durch einen nicht hinreichend qualifizierten Dienstleister durchgeführt haben und dies biszum heutigen Zeitpunkt tun.
Nach dem alten Sprichwort „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, riskieren Sie so im Fall der Fälle Ihren Versicherungsschutz oder laufen sogar Gefahr als Anlagenverantwortlicher vor Gericht zur Verantwortung gezogen zu werden.
Leider wird dieser Umstand in der Regel nicht von den in jüngster Zeit hausierenden Verkäufern von Low- Cost Thermografiesystemen erwähnt. Im Gegenteil stellen diese oft noch vollkommen wertlose Zertifikate über dubiose Unterweisungen aus die jeder Rechtsgrundlage entbehren.
Um Ihnen eventuelle Nachteile oder erhebliche Unannehmlichkeiten zu ersparen möchten wir Sie deshalb mit dieser Kurzinfo auf diese Umstände hinweisen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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