Warum Personalzertifizierung nach DIN EN ISO 9712

 

 



Sicherheit ist in der Industrie oberstes Gebot
und die Zerstörungsfreie Prüfung (ZfP) ein wesentliches Instrument , um die Sicherheit von Produktionsanlagen, Maschinen und Bauteilen zu gewährleisten. 
In der ZfP tätige Personen müssen Ihre Qualifikation nachweisen können.
Als Basisqualifizierung schreibt die DIN EN ISO 9712 für die verschiedenen Verfahren Schulungen vor, die sowohl die Verfahrensgrundlagen als auch die üblichen Techniken und deren Effizienz in Theorie und Praxis vermitteln.

 

 

 


Der Inhaber eines Zertifikates nach DIN EN ISO 9712 hat in einer oder mehreren Prüfungen gezeigt, das er das vermittelte Wissen verstanden hat und es entsprechend dem Stand der Technik in der Praxis umsetzen kann.

Dabei ist die Qualifizierung von Personal der Zerstörungsfreien Prüfung gemäß DIN EN ISO 9712, Abs. 5.3 in drei Stufen („Levels”) aufgebaut welche
das Tätigkeitsprofil wie folgt beschreiben:

Personal der Stufe 1 (DIN EN ISO 9712, Abs. 5.3.1):
Verfahrensdurchführung nach einer schriftlichen Prüfanweisung unter Aufsicht einer Stufe-2- oder Stufe-3-Person

Personal der Stufe 2 (DIN EN ISO 9712, Abs. 5.3.2):
Auswerten von Prüfergebnissen, Erstellen von Prüfanweisungen, Anleiten von Personal der Stufe 1 und Stufe 2, Auswahl des Prüfverfahrens

Personal der Stufe 3 (DIN EN ISO 9712, Abs. 5.3.3):
Verantwortung für eine Prüfeinrichtung und deren ZfP-Personal, Erstellen und in Kraft setzen von Prüfanweisungen und Verfahrensbeschreibungen, Bewerten von Prüfergebnissen,Auswahl des Prüfverfahrens.

Ein Zertifikat kann erst beantragt werden, wenn

• eine nach EN DIN EN ISO 9712-Vorgaben durchgeführte Schulung besucht wurde,
• eine Qualifizierungsprüfung erfolgreich abgelegt wurde,
• Erfahrungszeiten entsprechend der DIN EN ISO 9712 vorliegen und
• ein Antrag bei einer Zertifizierungsstelle gestellt wurde

Das Vorliegen eines Zertifikates ist also eine wichtige Voraussetzung bei der Auswahl eines Dienstleisters.
Wer also beabsichtigt thermografische Messungen von einem Dienstleister durchführen zu lassen welche die Sicherheit einer Anlage betreffen sollte sich darüber im Klaren sein das die Thermografie inzwischen zum Stand der Technik gehört und ihre Handhabung und Durchführung in o.g. Norm klar und ohne Spielraum für Interpretationen  geregelt ist.

Auch, und insbesondere ist dies in die Überlegungen einzubeziehen und zu berücksichtigen, welche dahin gehen ein eigenes Infrarotmesssystem anzuschaffen und auf die Beauftragung eines Dienstleisters zu verzichten. Weder die ein- oder zweitägigen "Bedienungskurse" eines Herstellers noch eine Zertifiizierung nach DIN EN ISO 9712 Stufe 1 reichen aus um den gesetzlichen Forderungen nach DIN, VDE oder VdS standzuhalten.
Besonders erwähnt werden muß dabei der Umstand, das hier oft zur Zertifizierung und Rezertifizierung eine Mindeststundenzahl praktischer Tätigkeit auf dem entsprechenden Gebiet vorliegen und nachgewiesen werden muß die das übliche Maß eines "auch mit Thermografie beuftragten" internen eigenen Mitarbeiters bei weitem übersteigt.

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