Kurzinformation für Kunden im Bereich der Elektro-Thermografie
Mit Erscheinen und Inkrafttreten der DIN 54191 im März 2009 wurde erstmalig und verbindlich geregelt welche Mindestanforderungen an das Prüfpersonal und die eingesetzte Messtechnik bei der thermografischen Prüfung von elektrischen Schalt- und Verteilanlagen zu stellen sind.
Zu unserem Erstaunen sind viele Elektrofachkräfte, Anlagenbetreiber und vor allem Anlagenverantwortliche über diesen Umstand nicht informiert. Besonders trifft dies Firmen welche die thermografische Überprüfung bisher mit einem eigenem System oder durch einen nicht hinreichend qualifizierten Dienstleister durchgeführt haben und dies bis zum heutigen Zeitpunkt tun.
Nach dem alten Sprichwort „Unwissenheit schütz vor Strafe nicht“, riskieren Sie so im Fall der Fälle Ihren Versicherungsschutz oder laufen im Falle eines Personenschadens sogar Gefahr als Anlagenverantworticher vor Gericht zur Verantwortung gezogen zu werden. Leider wird dieser Umstand in der Regel nicht von den in jüngster Zeit hausierenden Verkäufern von Low-Cost Thermografiesystemen erwähnt. Im Gegenteil stellen diese oft noch vollkommen wertlose Zertifikate über dubiose Unterweisungen aus die jeder Rechtsgrundlage entbehren. Um Ihnen eventuelle Nachteile oder erhebliche Unannehmlichkeiten zu ersparen möchten wir Sie deshalb mit dieser Kurzinfo auf diese Umstände hinweisen.
Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Kriterien, gegenwärtig geltenen Regelwerke und Anforderungen. stellen wir Ihnen zum Download bereit.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.
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