Ist die thermografische Prüfung elektrischer Schalt- und Verteilanlagen
in Deutschland obligat ?


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Ist die wiederkehrende, thermografische Prüfung elektrischer Schaltanlagen in

Deutschland Pflicht ?

Kurzantwort: Ja

Grundlage: VDE-Vorschriften

Die Betreiber von Anlagen sind dazu verpflichtet dafür Sorge zu tragen das von Ihren Anlagen keine Gefahren ausgehen.
Diese Verpflichtung entsteht aus der Einhaltung von Gesetzen,Vorschriften und Regeln.

 

 

Alternativ:  Kurzcheck als Ablaufdiagramm


Zu diesen Gesetzen und Vorschriften gehören u.a.

Das 2. Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftrechtes vom 07. Juli 2005

Die Verplichtung zur Durchführung wiederkehrender thermografischer Prüfung elektrischer Schalt- und Verteilanlagen ergibt sich aus dem Paragraph 49 des Energiewirtschaftsgesetzes der lautet:

" $49 Anforderungen an Energieanlagen
(1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die techniche Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein
anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
(2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe
1. von Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes Deutscher Elektrotechniker
2. ....

eingehalten worden sind. "

Durch den § 49 erlangen die DIN-VDE Normen quasi den Status einer Rechtsverbindlichkeit.

Weitere Gesetze, Vorschriften und Regeln aus denen sich die Verpflichtung zur Durchführung der wiederkehrenden thermografischen Prüfung elektrischer Schalt- und Verteilanlagen
ergibt:

- Unfallverhütungsvorschriften / BGV A3
- Betriebssicherheitsverordnung
- Gesetzliche Unfallversicherung (GUV 2.10)
- Gewerbeordnung
- Arbeitsschutzgesetz
- VdS Richtlinien

Damit ist die wiederkehrende, thermografische Prüfung von elektrischen Schalt- und Verteilanlagen aus dem freiwilligen in den obligatorischen Bereich
gerückt.

Ihre Unterlassung stellt sogar einen Strafrechtsbestand dar.

Darüber hinaus ist mittlerweile eindeutig und ohne Interpretationsspielraum geregelt was wie zu tun ist.

Nähere Auskunft geben

DIN 54190-1 Zerstörungsfreie Prüfung - Thermografische Prüfung - Teil 1 - Allgemein Grundlagen
DIN 54190-2 Zerstörungsfreie Prüfung - Thermografische Prüfung - Teil 2 - Geräte
DIN 54190-3 Zerstörungsfreie Prüfung - Thermografische Prüfung - Teil 3 - Begriffe

DIN 54191   Zerstörungsfreie Prüfung - Thermografische Prüfung elektrischer Anlagen

hier insbesondere Punkt 4: Personalqualifikation
Als hinreichender Nachweis für die Qualifikation des Prüfpersonals gelten ausschliesslich
Zertifikate nach DIN 54162 oder EN 473 oder VdS-Richtlinie 2859


Insbesondere möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, das unter Beachtung o.g. Umstände eine
gesetzeskonforme Durchführung der thermografischen Prüfung elektrischer Schalt- und Verteilanlagen nur unter Beachtung dieser Vorschriften und Regelwerke erfolgen kann.
Der Besitz und Einsatz von Thermografiesystemen durch nicht entsprechend qualifiziertes Personal erfüllt diese gesetzliche Vorschrift nicht !

Insbesondere trifft dies Anlagenverantwortliche Personen denen in jüngster Zeit zunehmend Low-Cost Thermografiesysteme zum Kauf angeboten werden um Einsparungen durch Verzicht auf qualifizierte Dienstleistung zu verzichten.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

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